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(Siehe auch Beitrag zu den Neuerungen im Waffengesetz / Waffenrecht )
Die vorübergehende Ausfuhr von Feuerwaffen im Reiseverkehr in einen Schengen-Staat erfordert einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFWP).Dieser wird
ausgestellt:
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Kantonspolizei St. Gallen |
Sprengstoff/Waffen |
Tel. 071 229
49 49 Fax 071 229 40 64 |
| Welcher Bestellvorgang ist für mich ideal? | |
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Bestellung im Internet |
Bestellung am Postschalter |
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Bedingungen für Internetbestellung:
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Bedingungen für Bestellungen am Schalter:
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| Ich erhalte den Auszug innerhalb weniger Tage. | Ich erhalte den Auszug innerhalb weniger Tage. |
| Zum |
Im Zweifelsfall gibt die Website der Post Auskunft, ob
eine Poststelle vernetzt ist und Bestellungen entgegennehmen kann ( |
Achtung!
Falls Sie die Bestellung weder über Internet noch am Postschalter
vornehmen, ist für den Erhalt des Strafregisterauszuges mit einer Dauer
von 5 Arbeitstagen zu rechnen! Über laufende
Anträge werden keine Auskünfte erteilt.
Waffenrecht (pdf)
Waffenverordnung (pdf)
Broschüre
Waffenrecht (pdf)
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© 2002,
Feldschützen-Gesellschaft
der Stadt St.Gallen
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